Waffensachkunde (m/w/d)
Inhalt
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Waffenrecht
- Munitionskunde
- Beschussgesetz/Beschussverordnung
- Waffengesetz
- Allgemeine Waffengesetzverordnung (AWaffV)
- Rechtskunde
- Praktische Ausbildung an Handfeuerwaffen / Wirkungsweise von Geschossen (Schießbahn)
Maßnahmeziel
Der erfolgreiche Abschluss der Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG (in Verbindung mit §28 WaffG) ist die Voraussetzung um in speziellen Bereichen der Sicherheit arbeiten zu können. Viele Sicherheitsfirmen und Unternehmen benötigen diese Qualifikation für den Einsatz bei ihren Kunden. Sie ist darüber hinaus ein wichtiger Schritt zur Schaffung einer dauerhaften Beschäftigung in der Sicherheitsbranche. Ziel des Lehrganges ist die Vorbereitung und die staatlich anerkannte Prüfung der Waffensachkunde gemaß §7 Waffengesetz. Die Bereiche der Notwehr und des Notstandes werden doppelt geschult. Praktische Schießübungen werden gezielt auf die Anforderungen der Prüfung vorbereitet.
Zielgruppe
Arbeitskräfte im Sicherheitsgewerbe, die bei bestimmten Tätigkeiten eine Schusswaffe führen müssen (Geld-, Wert- und Sicherheitstransport, Personenschutz, Bewachung von militärischen Anlagen, Liegenschaften etc.), oder beispielsweise im Veranstaltungsschutz diesbezüglich grundlegende Kenntnisse oder eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis benötigen. Einzelpersonen, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten welche in speziellen Bereichen tätig sind, wie z.B. Geld- und Werttransport. Bewachung von kerntechnischen Anlagen, Bewachung von Liegenschaften der Bundeswehr o.ä. Einrichtungen, Objektschutz von besonders gefährdeten Gebäuden bzw. Firmen und Schutz von Personen, welche besonders gefährdet sind.
Abschluss
Zertifikat "Gewerbliche Waffensachkunde gemäß §7 WaffG".
Förderung
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter über Bildungsgutschein sowie durch die Renten- versicherungsträger und die Berufsgenossenschaften ist bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen möglich sowie eine Finanzierung durch Unternehmen und als Selbstzahler.
Dauer
80 Unterrichtseinheiten / 10 Tage
Zugangsvoraussetzungen
Hauptschulabschluss
Mindestalter: vollendetes 18. Lebensjahr
einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
sicheres Deutsch in Wort und Schrift
Bereitschaft zum Schicht-/Wochenend-/Feiertagsdienst
Physische und Psychische Belastbarkeit
gefestigte Persönlichkeit
Eignung gemäß WaffG (Teilnehmer einer WSK Prüfung werden vorab den Waffenbehörden zur Überprüfung gemeltet)
Unterrichtszeiten
Montag-Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Anmeldung und Bürozeiten
Montag-Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr